Impressum:

Offenlegung laut Mediengesetz §25:


Herausgeber, Hersteller: Höhlenverein Höhlenbären


Absatz 2:
Medieninhaber (Verleger) ist der Höhlenverein Höhlenbären.
Der Höhlenverein Höhlenbären ist ein eingetragener Verein.

Absatz 4:
Die Blattlinie entspricht den Vereinszielen der Vereins gemäß Vereinsstatuten.